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"Roaming-Verordnung" – Datenvolumen ab 15. Juni ohne zusätzliche Kosten im Ausland nutzen

14.06.2017, 12:23 Uhr
Smartphone Strand Bucht© Pexels / pixabay.com

Selten beschließt das EU-Parlament in Straßburg Vorschriften, die jeder Bürger auf Anhieb versteht und mit denen jeder Bürger auch ohne weiteres einverstanden sein kann. Doch mit der EU-weiten Abschaffung der Roaming-Gebühren im Mobilfunk ist das dem Parlament gelungen. Am 15. Juni 2017 tritt die letzte Stufe der „Roaming-Verordnung“ in Kraft. Ab diesem Tag können deutsche Mobilfunknutzer ihre Geräte in allen 28 EU-Staaten zum gleichen Tarif nutzen wie daheim – ohne teure Aufschläge bei Gesprächsminuten, SMS oder für Datennutzung. Zusätzlich gilt die Verordnung auch in Island, Norwegen und Liechtenstein. Die Schweiz und Zwergstaaten wie Monaco, Andorra oder San Marino sind der „Roaming-Verordnung“ nicht beigetreten – allerdings zählen viele Mobilfunkverträge diese Staaten zum EU-Tarifgebiet.

Nie mehr die Extra-SIM-Karte im Urlaub kaufen

Und diese Roaming-Gebühren waren ja auch nervig. Kaum hatte man die Grenze überquert, bekam man eine SMS von einem oder mehreren ausländischen Netzbetreibern mit einem Katalog von Roaming-Gebühren. Die meisten Menschen klicken das weg – einfach unübersichtlich. Aber das Telefonieren oder SMS-Verschicken im Ausland geriet zu einem wohlüberlegten Akt wie früher das Fotografieren auf Film. Besonders Menschen, die nah an der Grenze wohnen, litten unter Roaming-Gebühren. Gegen ihren Willen landeten sie oft im Netz des Nachbarlandes. Angestrengt suchten sie dann nach der richtigen Ecke in Haus oder Garten, um im Heimatnetz telefonieren zu können. Und manch einer erlebte nach der Heimkehr eine böse Überraschung auf der Mobilfunkrechnung. Dann durfte man das Urlaubsgeld für das nächste Jahr schon vorzeitig an einen Provider im Urlaubsland überweisen, weil der Filius auch am Strand von Mallorca unbeirrt mit seinen Freunden gechattet und Online-Spiele geladen hatte. Daten-Roaming war eine echte Kostenfalle. Viele Nutzer schalteten das Datenroaming daher sicherheitshalber ab. Die „Roaming-Verordnung“ schafft jetzt europaweite Surf-Freiheit im Netz. Spezielle Auslands-Tarife oder der Kauf einer SIM-Karte im Ausland werden überflüssig.

Die „Fair Use Klausel“ bremst den Datenstrom

Allerdings, auch die Roaming-Freiheit ist nicht ohne Einschränkungen. Der Gesetzgeber hat Verständnis für die Netzbetreiber. Die verdienen zwar Milliarden, haben aber auch erhebliche Kosten für den Betrieb und die Wartung ihrer Mobilfunknetze. Das Mittel zur Begrenzung der Datenfreiheit trägt den Namen „Fair Use Policy“. Aufgrund dieser Klausel können die Netzbetreiber die Datennutzung bremsen, damit ihnen die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Leider hat der Gesetzgeber kein Mindestvolumen für Daten festgesetzt, das die Netzbetreiber gewähren müssen. Es gilt also weiterhin: Augen auf beim Mobilfunkanbieter! Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Tarife bereits angepasst. So gibt es etwa Verträge, bei denen nur ein Teil des Vertragsvolumens roamingfähig ist. Oder die ausländischen Anbieter drosseln die Datenrate auf Schneckentempo. Das genügt formal der Verordnung – ein echter Servicegewinn für Verbraucher ist das aber nicht. Für ein vertraglich nicht vereinbartes Highspeed-Datenvolumen können ausländische Netzbetreiber immer noch bis zu 9 Euro (inkl. MwSt.) pro Gigabyte verlangen – im Vergleich von bis zu 240 Euro pro Gigabyte bisher ist das aber ein echter Sparpreis. Bis zum 1. Januar 2022 müssen die Netzbetreiber auch diesen Preis auf maximal drei Euro senken.

Keine Tarifflucht ins EU-Ausland möglich

Nun könnte ein Nutzer auf die Idee kommen, einen dieser bestechend günstigen Mobilfunkverträge im EU-Ausland abzuschließen und ihn munter in Deutschland zu nutzen. Das wäre ja der wahrhaft freie Wettbewerb. Aber auch hier greift die „Fair Use Policy“. Die „Roaming-Vereinbarung“ zielt ausdrücklich auf die vorübergehende Nutzung im Ausland. Wenn ein Nutzer das Roaming dauerhaft in einem Land nutzt, in dem er nicht seinen überwiegenden Aufenthalt hat, dürfen die Netzbetreiber weiter Zusatz-Gebühren kassieren. Und zwar 3,2 Cent pro Gesprächsminute und 1 Cent pro SMS – jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer – und eben jene 7,70 Euro pro Gigabyte Datennutzung.

Kreuzfahrt-Touristen bringt die neue Regelung gar nichts

Und es gibt weitere Ausnahmen in der „Roaming-Verordnung“. So gilt sie zum Beispiel nicht auf Kreuzfahrtschiffen – selbst wenn diese in Hoheitsgewässern der EU kreuzen. Hier sorgen nämlich teure Satelliten-Verbindungen für Mobilfunk und Datenaustausch. Genauso ist die Situation in Flugzeugen. Völlig unklar ist noch die Situation für das Roaming in Großbritannien nach dem Brexit. Solange Großbritannien in der EU ist, gilt die Verordnung auch auf der Insel. Damit das so bleibt, müsste Großbritannien seinen Verbleib in der „Roaming Verordnung“ erklären. Einen Sonderstatus haben die Isle of Man als autonomer Kronbesitz und die autonomen Kanalinseln Jersey und Guernsey, die nicht Mitglied der EU sind. Diese drei Inseln sind vom Brexit nicht betroffen, dürften aber nur in wenigen Mobilfunkverträgen zum EU-Tarifgebiet zählen.

Gebühren für Mobilfunk-Gespräche ins Ausland bleiben

Die Freude über den Wegfall der Roaming-Gebühren hat bei vielen Mobilfunknutzern zu einem Irrtum geführt. Viele glauben, dass jetzt auch die Extra-Gebühren für Mobilfunk-Gespräche ins EU-Ausland abgeschafft werden. Das ist nicht der Fall. Denn das Telefonieren von einem deutschen Mobilfunknetz in ein ausländisches ist kein Roaming. Roaming ist lediglich die Nutzung eines ausländischen Netzes für Anrufe nach Deutschland und Anrufe innerhalb des ausländischen Netzes. Wer mit seinem Smartphone von Deutschland ins Ausland telefoniert, spart sich durch die „Roaming-Verordnung“ gar nichts. Hier hilft nur der Abschluss eines speziellen Mobilfunkvertrages, der zum Beispiel Anrufe in bestimmte ausländische Netze inkludiert oder preislich privilegiert.